1. Sie sind alleinerziehend oder schwanger und haben Interesse an der Aufnahme in eine Mutter/Vater-Kind-Einrichtung. Sie haben sich im Internet nach Angeboten umgeschaut und sind auf unsere Website gestoßen. Um sich persönlich über unser Angebot und den Aufnahmeweg zu Informieren, können Sie uns gerne anrufen.

2. Hier schon einmal die wichtigsten Informationen zum Aufnahmeweg: Zunächst nehmen Sie Kontakt zu dem für Sie jetzt zuständigen Jugendamt auf, also dem Wohnort, wo Sie derzeit gemeldet sind. In München befindet sich das Jugendamt in den Sozialbürgerhäusern. Dort schildern Sie Ihre Situation und Ihren Wunsch nach Hilfe. Das Jugendamt klärt mit Ihnen, welche Hilfeform für Sie die bestmögliche Unterstützung ist. Sie können dort einen Antrag auf Hilfe nach §19 SGB VIII stellen. Das ist der Paragraph im Gesetz für Hilfe in Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen.

3. Gemeinsam suchen Sie dort nach passenden Einrichtungen. Sie können eigene Vorschläge einbringen. Dann bewilligt das Jugendamt die Hilfe, das ist wichtig, weil das Jugendamt die Kosten der Maßnahme zahlt. Das Jugendamt fragt dann offiziell in unserer Einrichtung nach einem Betreuungsplatz für Sie und ihr Kind an. Nun beginnt das Aufnahmeverfahren in unserer Einrichtung. Es finden in der Regel zwei Aufnahmegespräche in unserer Einrichtung statt. Sie sollen unsere Einrichtung und unsere Arbeit möglichst genau kennenlernen. Auch wir möchten Sie besser kennenlernen und wir besprechen noch einmal, wo genau Sie im Moment Hilfe benötigen.

4. Sind die Gespräche abgeschlossen, wird die Entscheidung zur Aufnahme getroffen. Gemeinsam mit allen Beteiligten wird ein Aufnahmedatum festgelegt und es beginnen die konkreten Aufnahmevorbereitungen. In dem Zuge lernen Sie auch ihre/n Bezugspädagogin/en kennen, die/der Sie während der Betreuung in der MKE begleitet. Außerdem stellen wir Ihnen Ihre Wohnung vor und Sie erhalten die Schlüssel zu der Wohnung.

Sie sind eine alleinerziehende Mutter oder ein alleinerziehender Vater und mindestens 17 Jahre alt.

Sie sind schwanger. Sie können bereits in der Schwangerschaft aufgenommen werden.

Ihr jüngstes Kind darf nicht älter als 6 Jahre sein. Die Hilfe schließt Geschwisterkinder mit ein, auch wenn sie älter sind.

Bei Mutter oder Vater gibt es keine  Altersgrenze nach oben.

Für eine Aufnahme sollten folgende Kriterien auf Sie zutreffen:

  • Hilfebedarf für Pflege und Erziehung Ihres Kindes
  • Unterstützungsbedarf als Alleinerziehende*r bei der
    Alltagsbewältigung und persönlichen Weiterentwicklung
  • Mitwirkungsbereitschaft, Kooperation und Zuverlässigkeit
  • Eigenständigkeit in Teilbereichen
  • Ziel der schulischen und  beruflichen Qualifizierung

Nicht aufgenommen werden können Mütter oder Väter mit einer massiven psychischen Erkrankung, einer manifesten Suchtproblematik sowie einer geistigen Behinderung.

Sie haben vom Jugendamt bereits die Zusage für eine Mutter/Vater-Kind-Einrichtung nach §19 SGB VIII?
Es wurde entschieden, dass die Wohn-und Betreuungsform des Einzelbetreuten Wohnens passend für Sie sein kann?

Dann wird das Jugendamt bei uns direkt eine Platzanfrage stellen oder Sie werden gebeten, selber Kontakt zu Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen aufzunehmen, die diese Hilfe anbieten. Dann können Sie auch direkt Kontakt mit uns aufnehmen.

Kann ich auch schwanger aufgenommen werden?

Ja, eine Aufnahme bereits in der Schwangerschaft ist möglich.

Kann ich kommen, wenn ich nur eine Wohnung suche?

Nein, die MKE ist eine Jugendhilfemaßnahme. Sie müssen einen Hilfebedarf haben und werden pädagogisch begleitet.

Kann ich auch ohne Kontakt zum Jugendamt aufgenommen werden?

Nein, das Jugendamt zahlt die Maßnahme und muss die Hilfe bewilligen.

Darf mein*e Lebenspartner*in bei mir wohnen?

Nein, die MKE ist eine Maßnahme für Alleinerziehende.

Kann ich auch mit 3 Kindern oder mehr aufgenommen werden?

Nein, wir halten 2-Zimmer-Wohnungen vor. Eine Aufnahme ist maximal mit 2 Kindern möglich.

Wieviel Betreuungstermine habe ich in der Woche?

Sie haben in der Regel 2-3 Betreuungstermine in der Woche, die verbindlich einzuhalten sind.

Kommen die Bezugspädagog*innen in meine Wohnung?

Ja, ein Betreuungstermin in der Woche findet in der MKE -Wohnung statt.

Kann ich 24 Stunden jemanden erreichen?

Nein, die Bezugspädagog*innen sind tägsüber erreichbar, bei Krisen in Absprache länger. Am Wochenende gibt es stundenweise eine Telefon-Bereitschaft.

Wenn ich bereits eine Wohnung habe, kann ich diese behalten?

Nein, Sie müssen in eine MKE-Wohnung ziehen.

Muss ich am Ende der MKE-Betreuung ausziehen?

Ja, die Wohnung ist Betreuungsort in der MKE. Wir unterstützen Ihren Übergang in einen eigenen Wohnraum, z.B. Sozialwohnung.

Wieviel Elternzeit kann ich nehmen?

Nach Geburt in der Regel 1 Jahr, dann sollten die Kinder eine Krippe besuchen.

Muss ich eine Schule besuchen oder eine Ausbildung machen?

Ja, Ihre schulische und berufliche Perspektive ist Teil der Betreuung in der MKE.

Was ist mein Lebensunterhalt?

Während der MKE erhalten Sie vom Jugendamt Wirtschaftliche Jugendhilfe.

  • Unser Arbeiten und unsere Leistungen bestehen vor allem in der pädagogischen Begleitung der Mütter/Väter und ihrer Kinder sowie der schwangeren Frauen in allen Lebensbereichen.
  • Wir ermöglichen eigenständiges Wohnen in unseren MKE-Wohnungen. Die Wohnungen befinden sich in normalen Mietshäusern in München.
  • Die Sicherung des Lebensunterhaltes erfolgt durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe.

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne.

Barbara Heching

Barbara Hecking
(Aufnahme)

Tel.: +49 89 8905716-11

b.hecking@mke-gmbh.de
Gabriele Wilde

Gabriele Wilde
(Geschäftsführung)

Tel.: +49 89 8905716-10

g.wilde@mke-gmbh.de